Impressum/Haftungsauschluss
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Grundsanierung
Die Grundsanierung einer Immobilie umfasst weit mehr als eine Renovierung oder Schönheitsreparaturen.
Ziel der Sanierung ist es, das Gebäude von Grund auf von Altlasten zu befreien, durch umfassende Modernisierung den Wohnwert zu erhöhen sowie durch energetisches Sanieren die Heizkosten zu senken.
Eine Grundsanierung kann in einer einzelnen Wohnung ebenso erfolgen wie in einem Einfamilienhaus oder einem Mietshaus.
Eine Grundsanierung wird häufig dann fällig, wenn an einem Gebäude oder in einer Wohnung über Jahrzehnte keine Modernisierungsmaßnahmen vorgenommen wurden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Mietshaus mit Wohnungen über Jahre nicht saniert wurde und lediglich Schönheitsreparaturen und Renovierungen in den Wohneinheiten, in Treppenhaus und Keller sowie an Fassade und Dach vorgenommen wurden.
Um den Wohnwert für die Bewohner und den Marktwert der Immobilie für den Eigentümer zu steigern, ist eine Grundsanierung von Altbauten unumgänglich.
Kernbereiche einer umfassenden Grundsanierung sind der Austausch von Fenstern und Türen, der Einbau einer neuen Heizungsanlage sowie der Austausch der sanitären Anlagen in einer Immobilie.
Wärmedämmung an den Wänden und am Dach gehören ebenso zu einer Grundsanierung wie die Entfernung giftiger Altlasten wie Asbest, Holzschutzmittel und Pestizide und die Beseitigung von Feuchtigkeit und Schimmel im Mauerwerk.
Um den Bedarf an Sanierung in diesem Bereich zu erkennen, ist eine Analyse im Vorfeld durch Sanierungsexperten unumgänglich.